Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-13, 34 U 77/13

34 U 77/13Obergericht13.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 34 U 77/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-13

Aktenzeichen: 34 U 77/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0213.34U77.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Kläger gegen das am 7. März 2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund – 25 O 663/11 – wird zurückgewiesen.

II.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin.

III.

Das Urteil ist – ebenso wie nunmehr das angefochtene Urteil – vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Die Beschwer der Kläger übersteigt 20.000 €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.