3 WF 176/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-08, 3 WF 176/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-08, 3 WF 176/12
3 WF 176/12Obergericht08.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 WF 176/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-08
Aktenzeichen: 3 WF 176/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0208.3WF176.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 10.07.2012 gegen den Beschluss des Amtsgerichts-Familiengericht-Essen vom 27.06.2012 (108a F 151/12) wird zurückgewiesen.
Gerichtliche Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,- € festgesetzt.
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