34 U 188/11•Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-07, 34 U 188/11
Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-07, 34 U 188/11
34 U 188/11Obergericht07.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 188/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-07
Aktenzeichen: 34 U 188/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0207.34U188.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. November 2011 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster (114 O 30/11) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten abzuwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beschwer der Parteien übersteigt 20.000,00 Euro.
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