Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-05, 7 UF 166/12

7 UF 166/12Obergericht05.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 UF 166/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-02-05

Aktenzeichen: 7 UF 166/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0205.7UF166.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den am 18.07.2012 erlassenen Teilanerkenntnis- und Schlussbeschluss des Amtsgerichts Dortmund ‑ 104 F 1113/12 ‑ wird mit folgenden berichtigenden Maßgaben zurückgewiesen:

Der im Tenor des angefochtenen Beschlusses angesprochene Vergleich des Amtsgerichts ‑ Familiengericht ‑ Wetter/Ruhr datiert auf den 27.10.2005;

der Antragsteller schuldet für den Zeitraum von März 2010 bis einschließlich September 2011 der Antragsgegnerin keinen Unterhalt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Entscheidung ist sofort wirksam.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.