I-25 W 350/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-01, I-25 W 350/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-01, I-25 W 350/12
I-25 W 350/12Obergericht01.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-25 W 350/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-01
Aktenzeichen: I-25 W 350/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0201.I25W350.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten zu 2) wird der Beschluss des Landgerichts Hagen – Rechtspflegerin – vom 16.10.2012 dahingehend abgeändert, dass aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Hagen vom 30.07.2012 von dem Kläger 980,20 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 13.08.2012 an die Beklagte zu 2) zu erstatten sind.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
Der Beschwerdewert wird auf 261,80 € festgesetzt.
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