Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-30, 12 W 37/12

12 W 37/12Obergericht30.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 12 W 37/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-30

Aktenzeichen: 12 W 37/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0130.12W37.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat für Zivilsachen

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten vom 06.09.2012 wird der Beschluss des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg vom 23.05.2012 abgeändert.

Der Streitwert wird auf 3.000 € festgesetzt.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, § 68 Absatz 3 GKG.

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