12 W 37/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-30, 12 W 37/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 W 37/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-30
Aktenzeichen: 12 W 37/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0130.12W37.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat für Zivilsachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Beklagten vom 06.09.2012 wird der Beschluss des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg vom 23.05.2012 abgeändert.
Der Streitwert wird auf 3.000 € festgesetzt.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, § 68 Absatz 3 GKG.
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