II-2 WF 255/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-29, II-2 WF 255/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-29, II-2 WF 255/12
II-2 WF 255/12Obergericht29.01.2013
Regest
1. Die vormalige Ehefrau des Antragstellers ist im Verfahren nach § 33 VersAusglG Beteiligte. 2. Zu den Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe im Verfahren nach § 33 VersAusglG. 3. Zu den Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren nach § 33 VersAusglG.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-2 WF 255/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-29
Aktenzeichen: II-2 WF 255/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0129.II2WF255.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Normen: VersAusglG § 33; FamFG §§ 76, 78 Abs. 2; ZPO § 114
Leitsätze
Die vormalige Ehefrau des Antragstellers ist im Verfahren nach § 33 VersAusglG Beteiligte.
Zu den Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe im Verfahren nach § 33 VersAusglG.
Zu den Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren nach § 33 VersAusglG.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der beteiligten Ehefrau wird der am 7.12.2012 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Marl abgeändert.
Der beteiligten Ehefrau wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt M in Marl bewilligt.
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