Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-28, 5 RBs 213/12

5 RBs 213/12Obergericht28.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 RBs 213/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-28

Aktenzeichen: 5 RBs 213/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0128.5RBS213.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Der Betroffene wird auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen.

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