5 RBs 213/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-28, 5 RBs 213/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-28, 5 RBs 213/12
5 RBs 213/12Obergericht28.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 RBs 213/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-28
Aktenzeichen: 5 RBs 213/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0128.5RBS213.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Der Betroffene wird auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen.
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