Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-18, 26 U 30/12

26 U 30/12Obergericht18.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 30/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-18

Aktenzeichen: 26 U 30/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0118.26U30.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. November 2011 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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