Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-18, 19 U 53/11

19 U 53/11Obergericht18.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 19 U 53/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-18

Aktenzeichen: 19 U 53/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0118.19U53.11.01

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 27.01.2011 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das am 27.01.2011 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.