3 Ws 3/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-17, 3 Ws 3/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-17, 3 Ws 3/13
3 Ws 3/13Obergericht17.01.2013
Regest
Zu den Anforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsgesuches (hier: Fristversäumung wegen angeblicher Postdiebstähle).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 3/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-17
Aktenzeichen: 3 Ws 3/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0117.3WS3.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StPO § 44; StPO § 45
Leitsätze
Zu den Anforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsgesuches (hier: Fristversäumung wegen angeblicher Postdiebstähle).
Tenor
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die sofortige Beschwerde werden als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verurteilte.
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