Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-17, 3 Ws 3/13

3 Ws 3/13Obergericht17.01.2013

Regest

Zu den Anforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsgesuches (hier: Fristversäumung wegen angeblicher Postdiebstähle).

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 3/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-17

Aktenzeichen: 3 Ws 3/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0117.3WS3.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: StPO § 44; StPO § 45

Leitsätze

Zu den Anforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsgesuches (hier: Fristversäumung wegen angeblicher Postdiebstähle).

Tenor

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die sofortige Beschwerde werden als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verurteilte.

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