Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-16, I-20 W 47/12

I-20 W 47/12Obergericht16.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-20 W 47/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-16

Aktenzeichen: I-20 W 47/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0116.I20W47.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Der Beschluss des LG Münster vom 12.11.2012 wird dahin abgeändert, dass der Gegenstandswert für den Vergleich auf 59.830,17 € festgesetzt wird.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

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