Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-14, 6 W 1/13

6 W 1/13Obergericht14.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 W 1/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-14

Aktenzeichen: 6 W 1/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0114.6W1.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die angefochtene Kostenentscheidung wird dahin abgeändert, dass der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert bis 3.000 €.

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