6 W 1/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-14, 6 W 1/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 W 1/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-14
Aktenzeichen: 6 W 1/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0114.6W1.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die angefochtene Kostenentscheidung wird dahin abgeändert, dass der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.
Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert bis 3.000 €.
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