28 U 91/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-08, 28 U 91/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-08, 28 U 91/12
28 U 91/12Obergericht08.01.2013
Regest
Zum Anspruch einer Prozesspartei auf Terminsänderung (§ 227 ZPO).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 91/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-08
Aktenzeichen: 28 U 91/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0108.28U91.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Normen: ZPO § 538; ZPO § 531; ZPO § 529
Leitsätze
Zum Anspruch einer Prozesspartei auf Terminsänderung (§ 227 ZPO).
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23. Februar 2012 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, welches auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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