Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-08, 26 U 133/12

26 U 133/12Obergericht08.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 133/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-08

Aktenzeichen: 26 U 133/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0108.26U133.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das 05.06.2012 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.035.555,78 € festgesetzt.

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