I-32 SA 125/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-07, I-32 SA 125/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-07, I-32 SA 125/12
I-32 SA 125/12Obergericht07.01.2013
Regest
Zur Wirkung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil gem. § 342 ZPO, wenn die Zuständigkeit des Gerichts durch rügelose Einlassung gem. § 39 ZPO begründet worden ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-32 SA 125/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-07
Aktenzeichen: I-32 SA 125/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0107.I32SA125.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 36, 39, 330, 342
Leitsätze
Zur Wirkung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil gem. § 342 ZPO, wenn die Zuständigkeit des Gerichts durch rügelose Einlassung gem. § 39 ZPO begründet worden ist.
Tenor
Als zuständiges Gericht wird das Landgericht F bestimmt.
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