Oberlandesgericht Hamm, 2012-12-28, I-11 U 15/11

I-11 U 15/11Obergericht28.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-11 U 15/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-28

Aktenzeichen: I-11 U 15/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1228.I11U15.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10.01.2011 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Berufungsurteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die Beklagten vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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