I-27 U 151/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-12-20, I-27 U 151/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-12-20, I-27 U 151/11
I-27 U 151/11Obergericht20.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-27 U 151/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-20
Aktenzeichen: I-27 U 151/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1220.I27U151.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 8. August 2011 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert und so neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.218,56 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 1.869,76 € seit dem 6.8.2007, dem 6.9.2007, dem 5.10.2007, dem 7.11.2007, dem 6.12.2007 und dem 7.1.2008 zu zahlen.Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger 66 % und die Beklagte 34 %. Von den Kosten der Berufungsinstanz tragen der Kläger 43 % und die Beklagte 57 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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