Oberlandesgericht Hamm, 2012-12-17, 6 U 53/12

6 U 53/12Obergericht17.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 53/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-17

Aktenzeichen: 6 U 53/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1217.6U53.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 05.03.2012 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, 50 Prozent der Schäden aus dem Schadensereignis vom 01.05.2011, Hof C2, C-Weg, ##### C3, vorderes Paddock, in Verbindung mit dem Pferd des Klägers „D“ zu tragen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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