Oberlandesgericht Hamm, 2012-12-13, 4 U 107/12

4 U 107/12Obergericht13.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 107/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-13

Aktenzeichen: 4 U 107/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1213.4U107.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. April 2012 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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