8 UF 284/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-12-10, 8 UF 284/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-12-10, 8 UF 284/11
8 UF 284/11Obergericht10.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 UF 284/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-12-10
Aktenzeichen: 8 UF 284/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1210.8UF284.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 13. Oktober 2011 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dülmen – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der am 25.10.2001 im Verfahren 6 F 117/00 Amtsgericht Dülmen geschlossene Vergleich wird dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller ab dem 01.07.2011 keinen nachehelichen Unterhalt an die Antragsgegnerin mehr zu zahlen hat. Der weitergehende Abänderungsantrag des Antragstellers und die weitergehende Beschwerde der Antragsgegnerin werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller zu 1/6 und der Antragsgegnerin zu 5/6 auferlegt.
Die sofortige Wirksamkeit dieses Beschlusses wird angeordnet.
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