I-15 Sbd 1/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-12-06, I-15 Sbd 1/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-12-06, I-15 Sbd 1/12
I-15 Sbd 1/12Obergericht06.12.2012
Regest
Eine wegen der unrichtigen Beurteilung der Wählbarkeit erfolgreich angefochtene Präsidiumswahl ist insgesamt neu durchzuführen, weil der Anfechtungsgrund den gesamten Wahlvorgang erfasst.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 Sbd 1/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-12-06
Aktenzeichen: I-15 Sbd 1/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1206.I15SBD1.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: GVG § 21 b Abs. 6
Leitsätze
Eine wegen der unrichtigen Beurteilung der Wählbarkeit erfolgreich angefochtene Präsidiumswahl ist insgesamt neu durchzuführen, weil der Anfechtungsgrund den gesamten Wahlvorgang erfasst.
Tenor
Die Anfechtung der Wahl des Präsidiums des Amtsgerichts N vom 06.11.2012 wird für begründet erklärt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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