I-27 U 195/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-12-04, I-27 U 195/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-12-04, I-27 U 195/11
I-27 U 195/11Obergericht04.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-27 U 195/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-04
Aktenzeichen: I-27 U 195/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1204.I27U195.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. November 2011 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 120 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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