Oberlandesgericht Hamm, 2012-12-03, I-2 U 52/12

I-2 U 52/12Obergericht03.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-2 U 52/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-03

Aktenzeichen: I-2 U 52/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1203.I2U52.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 17.02.2012 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem beklagten Land auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem beklagten Land bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Beträge leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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