I-15 W 134/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-27, I-15 W 134/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-27, I-15 W 134/12
I-15 W 134/12Obergericht27.11.2012
Regest
Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments mit einer Schlusserbeneinsetzung von Stiefkindern und einer Pflichtteilsstrafeklausel und zur Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 134/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-27
Aktenzeichen: I-15 W 134/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1127.I15W134.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 2074, BGB § 2270
Leitsätze
Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments mit einer Schlusserbeneinsetzung von Stiefkindern und einer Pflichtteilsstrafeklausel und zur Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 2) hat der Beteiligten zu 1) die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 60.000 € festgesetzt.
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