Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-27, I-15 W 134/12

I-15 W 134/12Obergericht27.11.2012

Regest

Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments mit einer Schlusserbeneinsetzung von Stiefkindern und einer Pflichtteilsstrafeklausel und zur Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 134/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-11-27

Aktenzeichen: I-15 W 134/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1127.I15W134.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 2074, BGB § 2270

Leitsätze

Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments mit einer Schlusserbeneinsetzung von Stiefkindern und einer Pflichtteilsstrafeklausel und zur Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 2) hat der Beteiligten zu 1) die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 60.000 € festgesetzt.

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