I-5 U 98/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-22, I-5 U 98/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-22, I-5 U 98/12
I-5 U 98/12Obergericht22.11.2012
Regest
Die generelle Erweiterung einer nach § 912 BGB bestehenden Duldungspflicht um eine sogenannte "Funktionsfläche", die einem Wege- und Fahrrech gleichkommt, ist nicht möglich.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-5 U 98/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-22
Aktenzeichen: I-5 U 98/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1122.I5U98.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: §§ 912, 917 BGB
Leitsätze
Die generelle Erweiterung einer nach § 912 BGB bestehenden Duldungspflicht um eine sogenannte "Funktionsfläche", die einem Wege- und Fahrrech gleichkommt, ist nicht möglich.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.05.2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.