I-15 W 338/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-21, I-15 W 338/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-21, I-15 W 338/12
I-15 W 338/12Obergericht21.11.2012
Regest
Das Rechtsschutzbedürfnis für die Einrichtung einer nachlasspflegschaft fehlt, wenn der antragstellende Nachlassgläubiger zur Rechtsverfolgung nicht auf die Bestellung eines nachlasspflegers angewiesen ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 338/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-21
Aktenzeichen: I-15 W 338/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1121.I15W338.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 1938; BGB § 1961
Leitsätze
Das Rechtsschutzbedürfnis für die Einrichtung einer nachlasspflegschaft fehlt, wenn der antragstellende Nachlassgläubiger zur Rechtsverfolgung nicht auf die Bestellung eines nachlasspflegers angewiesen ist.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.625 € festgesetzt.
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