I-4 U 95/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-20, I-4 U 95/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-20, I-4 U 95/12
I-4 U 95/12Obergericht20.11.2012
Regest
Die Werbeaussage "KONDOME - Made in Germany" ist irreführend und zu unterlassen, wenn die für die Herstellung der Kondome wesentlichen Fertigungsschritte im Ausland stattfinden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 95/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-20
Aktenzeichen: I-4 U 95/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1120.I4U95.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: §§ 2, 5, 8 UWG
Leitsätze
Die Werbeaussage "KONDOME - Made in Germany" ist irreführend und zu unterlassen, wenn die für die Herstellung der Kondome wesentlichen Fertigungsschritte im Ausland stattfinden.
Tenor
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 30. März 2012 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass im Beschlusstenor das Wort „insbesondere“ entfällt und nach dem Wort „wie“ das Wort „geschehen“ eingefügt wird.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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