Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-19, III - 1 Vollz (Ws) 328/12

III - 1 Vollz (Ws) 328/12Obergericht19.11.2012

Regest

Zur Größe und Ausstattung von Hafträumen, mit denen das Abstandsgebot gewahrt wird.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — III - 1 Vollz (Ws) 328/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-11-19

Aktenzeichen: III - 1 Vollz (Ws) 328/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1119.III1VOLLZ.WS328.1.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Normen: GG Art. 1 Abs. 1; Art. 2 Abs. 1; StGB § 66; StVollzG § 116 Abs. 1

Leitsätze

Zur Größe und Ausstattung von Hafträumen, mit denen das Abstandsgebot gewahrt wird.

Tenor

  1. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

  2. Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet zurückgewiesen.

  3. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens fallen dem Betroffenen zur Last.

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