III - 1 Vollz (Ws) 310/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-19, III - 1 Vollz (Ws) 310/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-19, III - 1 Vollz (Ws) 310/12
III - 1 Vollz (Ws) 310/12Obergericht19.11.2012
Regest
Zur Größe und Ausstattung von Hafträumen, mit denen das Abstandsgebot gewahrt wird.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III - 1 Vollz (Ws) 310/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-19
Aktenzeichen: III - 1 Vollz (Ws) 310/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1119.III1VOLLZ.WS310.1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: GG Art. 1 Abs. 1; Art. 2 Abs. 1; StGB § 66; StVollzG § 116 Abs. 1
Leitsätze
Zur Größe und Ausstattung von Hafträumen, mit denen das Abstandsgebot gewahrt wird.
Tenor
-
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
-
Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet zurückgewiesen.
-
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens fallen dem Betroffenen zur Last.
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