I-5 U 91/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-15, I-5 U 91/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-15, I-5 U 91/12
I-5 U 91/12Obergericht15.11.2012
Regest
Der Wunsch eines Ehegatten die laufenden Aufwendungen für ein Baudarlehen zur Finanzierung einer im hälftigen Miteigentum stehenden Immobilie alleine zu tragen und auch alleine steuerlich abzusetzen, stellt das - jedenfalls konkludente Angebot - an den Ehepartner dar, diese Kosten auch im Innenverhältnis endgültig zu übernehmen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-5 U 91/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-15
Aktenzeichen: I-5 U 91/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1115.I5U91.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 426, 748, 756
Leitsätze
Der Wunsch eines Ehegatten die laufenden Aufwendungen für ein Baudarlehen zur Finanzierung einer im hälftigen Miteigentum stehenden Immobilie alleine zu tragen und auch alleine steuerlich abzusetzen, stellt das - jedenfalls konkludente Angebot - an den Ehepartner dar, diese Kosten auch im Innenverhältnis endgültig zu übernehmen.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.05.2012 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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