Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-15, I-15 W 261/12

I-15 W 261/12Obergericht15.11.2012

Regest

Ein Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf Übersendung von Grundakten in sein Büro. Die Einsichtnahme in Grundakten kann auch in der Art und Weise gewährt werden, dass die Akten zu diesem Zwecke an das Amtsgericht seines Geschäftsorts übersandt werden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 261/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-11-15

Aktenzeichen: I-15 W 261/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1115.I15W261.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: GBO § 12, FamFG § 13

Leitsätze

Ein Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf Übersendung von Grundakten in sein Büro. Die Einsichtnahme in Grundakten kann auch in der Art und Weise gewährt werden, dass die Akten zu diesem Zwecke an das Amtsgericht seines Geschäftsorts übersandt werden.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 1.000,- € festgesetzt.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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