I-15 W 261/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-15, I-15 W 261/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-15, I-15 W 261/12
I-15 W 261/12Obergericht15.11.2012
Regest
Ein Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf Übersendung von Grundakten in sein Büro. Die Einsichtnahme in Grundakten kann auch in der Art und Weise gewährt werden, dass die Akten zu diesem Zwecke an das Amtsgericht seines Geschäftsorts übersandt werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 261/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-15
Aktenzeichen: I-15 W 261/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1115.I15W261.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: GBO § 12, FamFG § 13
Leitsätze
Ein Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf Übersendung von Grundakten in sein Büro. Die Einsichtnahme in Grundakten kann auch in der Art und Weise gewährt werden, dass die Akten zu diesem Zwecke an das Amtsgericht seines Geschäftsorts übersandt werden.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 1.000,- € festgesetzt.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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