III-1 RBs 105/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-14, III-1 RBs 105/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-14, III-1 RBs 105/12
III-1 RBs 105/12Obergericht14.11.2012
Regest
Zu den Zulassungsgründen der Versagung rechtlichen Gehörs und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Falle einer von der Verteidigung gerügten unzureichend gewährten Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessgerätes.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III-1 RBs 105/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-14
Aktenzeichen: III-1 RBs 105/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1114.III1RBS105.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Normen: OWiG §§ 79, 80; StPO § 338 Abs. 1 Nr. 8
Leitsätze
Zu den Zulassungsgründen der Versagung rechtlichen Gehörs und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Falle einer von der Verteidigung gerügten unzureichend gewährten Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessgerätes.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird verworfen. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene.
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