8 U 54/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-14, 8 U 54/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 54/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-14
Aktenzeichen: 8 U 54/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1114.8U54.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 16. März 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen die Kläger mit Ausnahme der im angefochtenen Urteil Herrn Rechtsanwalt C auferlegten Kosten; insoweit bleibt es bei der landgerichtlichen Entscheidung. Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Berufungsbeklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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