Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-14, 31 U 92/12

31 U 92/12Obergericht14.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 92/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-14

Aktenzeichen: 31 U 92/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1114.31U92.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 26.04.2012 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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