Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-06, I-27 W 83/12

I-27 W 83/12Obergericht06.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-27 W 83/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-11-06

Aktenzeichen: I-27 W 83/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1106.I27W83.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die durch den gewählten Vereinsvorsitzenden eingelegte Beschwerde vom 6. Juni 2012 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg vom 15. Mai 2012 (erlassen am 16. Mai 2012) wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € fest­­ge­setzt.

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