Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-25, 4 U 131/11

4 U 131/11Obergericht25.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 131/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-25

Aktenzeichen: 4 U 131/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1025.4U131.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. Mai 2011 verkündete Urteil der VI. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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