4 U 131/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-25, 4 U 131/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 131/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-25
Aktenzeichen: 4 U 131/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1025.4U131.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. Mai 2011 verkündete Urteil der VI. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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