I-15 W 66/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-23, I-15 W 66/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-23, I-15 W 66/12
I-15 W 66/12Obergericht23.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 66/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-10-23
Aktenzeichen: I-15 W 66/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1023.I15W66.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: GBO § 19, BGB § 875
Tenor
Unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen wird die angefochtene Zwischenverfügung mit den unter lit. c) erhobenen Beanstandungen aufgehoben, soweit sie sich auf die Rechte Blatt ####5 Abt. III Nr.9 und Blatt ####2 Abt.III Nr.8 und 8a beziehen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird, soweit die Beschwerde zurückgewiesen wird, auf bis zu 300 € festgesetzt.
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