32 SA 42/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-22, 32 SA 42/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-22, 32 SA 42/12
32 SA 42/12Obergericht22.10.2012
Regest
Zur Statthaftigkeit der Zuständigkeitsbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nach Abgabe der Verfahren durch das Mahngericht an die Gerichte der Streitverfahren.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 42/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-10-22
Aktenzeichen: 32 SA 42/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1022.32SA42.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: ZPO § 36
Leitsätze
Zur Statthaftigkeit der Zuständigkeitsbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nach Abgabe der Verfahren durch das Mahngericht an die Gerichte der Streitverfahren.
Tenor
Als zuständiges Gericht wird das Landgericht I bestimmt.
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