I-15 W 504/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-11, I-15 W 504/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-11, I-15 W 504/11
I-15 W 504/11Obergericht11.10.2012
Regest
Der Nachweis einer Bevollmächtigung zu einer Auflassung kann grundbuchverfahrensrechtlich durch ein gerichtliches Verhandlungsprotokoll geführt werden, das einen die Auflassung umfassenden Vergleichsabschluss beinhaltet.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 504/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-10-11
Aktenzeichen: I-15 W 504/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1011.I15W504.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 925 Abs. 1 S. 3, GBO § 29
Leitsätze
Der Nachweis einer Bevollmächtigung zu einer Auflassung kann grundbuchverfahrensrechtlich durch ein gerichtliches Verhandlungsprotokoll geführt werden, das einen die Auflassung umfassenden Vergleichsabschluss beinhaltet.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Grundbuchamt zurückverwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.