I-15 W 291/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-10, I-15 W 291/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-10, I-15 W 291/12
I-15 W 291/12Obergericht10.10.2012
Regest
Feststellung der Nachlasszugehörigkeit von Bankguthaben Bei der Wertfestsetzung können Bankguthaben dem Nachlass zugerechnet werden, wenn sie mit dem erteilten Erbschein auf den Erben umgeschrieben wurden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 291/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-10-10
Aktenzeichen: I-15 W 291/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1010.I15W291.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: KostO § 103
Leitsätze
Feststellung der Nachlasszugehörigkeit von Bankguthaben
Bei der Wertfestsetzung können Bankguthaben dem Nachlass zugerechnet werden, wenn sie mit dem erteilten Erbschein auf den Erben umgeschrieben wurden.
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird der angefochtene Beschluss wird teilweise abgeändert.
Der Wert des Nachlassverfahrens wird anderweitig auf 244.618,40 € festgesetzt.
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