I-1 W 56/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-09, I-1 W 56/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-09, I-1 W 56/12
I-1 W 56/12Obergericht09.10.2012
Regest
Einzelfall eines offensichtlich unbegründeten Befangenheitsantrages
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-1 W 56/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-10-09
Aktenzeichen: I-1 W 56/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1009.I1W56.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Normen: §§ 42, 43 ZPO
Leitsätze
Einzelfall eines offensichtlich unbegründeten Befangenheitsantrages
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 204.082,50 € festgesetzt.
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