I-20 U 55/10•Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-05, I-20 U 55/10
Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-05, I-20 U 55/10
I-20 U 55/10Obergericht05.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-20 U 55/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-05
Aktenzeichen: I-20 U 55/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1005.I20U55.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01.04.2010 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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