Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-27, I-15 VA 7/12

I-15 VA 7/12Obergericht27.09.2012

Regest

Ein geeigneter Zwangsverwalter kann ohne Rückgriff auf eine Vorauswahlliste bestimmt werden; die Chancengleichzeit geeigneter Bewerber ist bei der im Einzelfall zu treffenden Auswahlentscheidung zu gewährleisten.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 VA 7/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-09-27

Aktenzeichen: I-15 VA 7/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0927.I15VA7.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: GG Art. 12

Leitsätze

Ein geeigneter Zwangsverwalter kann ohne Rückgriff auf eine Vorauswahlliste bestimmt werden; die Chancengleichzeit geeigneter Bewerber ist bei der im Einzelfall zu treffenden Auswahlentscheidung zu gewährleisten.

Tenor

Der Bescheid vom 27.03.2012 wird aufgehoben, soweit es darin heißt, dass zurzeit beim Amtsgericht I kein Bedarf für die Beauftragung weiterer Zwangsverwalter bestehe.

Im Übrigen wird der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zurückgewiesen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Gegenstandswert des Verfahrens wird im Umfang der Zurückweisung des Antrags auf 3.000,- € festgesetzt.

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