Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-26, I-11 Sch H 6/12

I-11 Sch H 6/12Obergericht26.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-11 Sch H 6/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-09-26

Aktenzeichen: I-11 Sch H 6/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0926.I11SCH.H6.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Entschädigungsklage nach § 198 GVG vom 26.05.2011 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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