Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-21, 26 U 15/07

26 U 15/07Obergericht21.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 15/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-21

Aktenzeichen: 26 U 15/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0921.26U15.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 15. Dezember 2006 verkündete Schluss-Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, gesamtschuldnerisch haftend mit dem rechtskräftig verurteilten A an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen – Tierseuchenkasse – 796.292,74 € nebst 4 % Zinsen seit dem 25. Februar 2000 abzüglich am 3. Dezember 2003 durch Verrechnung erloschener 38.932,32 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Grundverfahrens tragen zu 71 % das klagende Land und zu 29 % der Beklagte.

Die Kosten des Betragsverfahrens für die erste Instanz und die Berufungsinstanz tragen zu 62 % der Beklagte und zu 37 % das klagende Land.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Zwangsvollstreckung der Gegenseite jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Gegenseite Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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