Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-20, 27 U 171/11

27 U 171/11Obergericht20.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 171/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-20

Aktenzeichen: 27 U 171/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0920.27U171.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 28.09.2011 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Gründe:

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