I-15 W 420/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-19, I-15 W 420/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-19, I-15 W 420/11
I-15 W 420/11Obergericht19.09.2012
Regest
Formwirksamkeit eines privatschriftlichen Testaments auf mehreren Blättern Besteht ein Testament aus einzelnen losen Blättern, die in keinem inneren Zusammenhang stehen, und ist nur ein Blatt unterschrieben, so stellt nur dieses ein wirksames Testament dar, während die nicht unterschriebenen Blätter keine gültigen Testamente sind.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 420/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-19
Aktenzeichen: I-15 W 420/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0919.I15W420.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 2247 Abs. 1
Leitsätze
Formwirksamkeit eines privatschriftlichen Testaments auf mehreren Blättern
Besteht ein Testament aus einzelnen losen Blättern, die in keinem inneren Zusammenhang stehen, und ist nur ein Blatt unterschrieben, so stellt nur dieses ein wirksames Testament dar, während die nicht unterschriebenen Blätter keine gültigen Testamente sind.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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