8 UF 283/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-19, 8 UF 283/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-19, 8 UF 283/11
8 UF 283/11Obergericht19.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 UF 283/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-19
Aktenzeichen: 8 UF 283/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0919.8UF283.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 07.10.2011 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Warendorf abgeändert.
Der Abänderungsantrag des Antragstellers vom 25.08.2011 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Im Übrigen werden die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen dem Antragsteller auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Verfahrenswert für die Beschwerde wird auf 1.369,49 € festgesetzt.
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