Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-18, I-4 U 105/12

I-4 U 105/12Obergericht18.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 105/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-18

Aktenzeichen: I-4 U 105/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0918.I4U105.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Klage nach dem Klageantrag zu 9. wird abgewiesen. Im Übrigen verbleibt es beim Tenor des angefochtenen Urteils.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 24 % und die Beklagte 76 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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